Täglich erhalten Bürger Werbesendungen per Post übermittelt. Für die einen ist das eine willkommene Abwechslung; für die anderen stellen sie eine unzumutbare Belästigung dar. Ob diese Art der Werbung auch juristisch als unzumutbare Belästigung einzustufen ist, hängt von der konkreten Ausgestaltung der Werbung ab. Bei der Zustellung von Werbung durch den „Postboten“ ist zu unterscheiden […]