Unzulässig und damit wettbewerbsrechtlich abmahnfähig ist u.a. folgende Werbung/Handlung: 1. Die Angabe, eine bestimmte Anzahl Artikel im Angebot zu haben, wenn dies unzutreffend ist. 2. Marktführender Onlinehändler in einem bestimmten Bereich zu sein, wenn konkreter Tatsachenvortrag hierzu fehlt. 3. Die Angabe, 100 % Originalware zu verkaufen, wenn das angebotene Sortiment nach Auffassung des Publikums selbstverständlicherweise […]
News in der Kategorie WettbewerbsRecht

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Werbung mit der Bezeichnung Gold-Großhandel und mit Großhandelspreisen….
…. ist wettbewerbswidrig, wenn neben dem Großhandel im erheblichen Umfang auch der Einzelhandel betrieben wird. Eine solche Werbung ist zu unterlassen (Landgericht Koblenz, 4 HK O 33/10).
“Kostenlose Ersteinschätzung”: Unzulässige Werbung durch Anwälte!
Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf hat mit Schreiben vom 17.05.2010 erklärt, dass die Werbung für eine kostenlose Ersteinschätzung von Abmahnungen gegen § 49 b BRAO verstößt und damit standeswidrig ist. Der Verstoß werde auch nicht dadurch relativiert, dass andere Rechtsanwälte gegen das Verbot ebenfalls verstoßen.