Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V., vor. Abmahngegenstand ist die Verwendung folgender Aussage in einem Verkaufsangebot: „Vielfacher Testsieger in Autozeitungen“. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung von Aufwendungsersatz in Höhe von 196,35 EUR. Allgemeiner Hinweis zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen: Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten stets Ernst genommen […]