Im Falle von illegalem Up-Load von urheberechtlich geschützten Werken haftet der Anschlussinhaber. Zunehmend setzt sich bei abgemahnten Anschlussinhabern die Vorstellung durch, aus der Sache herauszukommen, indem behauptet wird, die über die Unzulässigkeit von illegalem Filesharing aufgeklärten Kinder hätten den Verstoß begangen. Tatsächlich ist die Vorstellung richtig, führt aber dazu, dass das minderjährige Kind auf Unterlassung […]