Wer bei der Teilnahme eines Glücksspiels etwas gewinnt, kann sich nicht sicher sein, den Gewinn auch zu erhalten. Jedenfalls ist es nicht möglich, den Gewinn gerichtlich einzuklagen. Dies musste ein Mann erfahren, der auf einem Erntedankfest bei einer Schweinelotterie „1 Schinken“ gewann. Der Schinken sollte beim örtlichen Fleischermeister abgeholt werden. Gesagt, getan. Anstatt eines ganzen […]