Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. aus Stuttgart vor. Abmahngegenstand ist die Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung in einen Onlineshop. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung von Aufwendungsersatz in Höhe von 246,10 EUR. Allgemeiner Hinweis zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen: Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten stets Ernst genommen und nicht ignoriert werden. […]