Die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke, zum Beispiel Fotos, Zeichnungen oder Stadtpläne, ohne Zustimmung des Rechteinhabers kann zur echten Kostenfalle werden. In diesem Fall kann der Rechteinhaber den Verwender abmahnen. Es sind dann nicht nur die Kosten der Abmahnung zu erstatten, sondern auch fiktive Lizenzgebühren für die Verwendung des geschützten Materials. Danach hat der Verletzer dasjenige […]