Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung kann per Email erfolgen. Das Risiko, dass eine per Email verschickte Abmahnung den Abgemahnten nicht erreicht, hat dieser zu tragen. Eine Abmahnung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie von einer “Firewall” abgefangen wird (Landgericht Hamburg, Urteil vom 07.07.2009, AZ 312 O 142/09).
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Wettbewerbswidriges Verhalten durch die Bezeichnung “Online-Pfandhaus”!!
Der Betreiber eines stationären Pfandhauses verlangte von den ehemaligen Betreibern eines sogenannten Online-Pfandhauses (www.Pfandy.de) Unterlassung dieser Bezeichnung. Im Rechtsstreit konnte nur noch über die Abmahnkosten entschieden werden, da die ehemaligen Betreiber das Geschäft nach Russland übertragen haben. Die Bezeichnung “Weltweit erstes Online Pfandhaus” ist wettbewerbswidrig und zu unterlassen (LG Krefeld, Urteil vom 02.11.2009, Az 11 […]
Die Aussage „Offiziell legitimierter Ankauf von Gold“ ist irreführend, LG Düsseldorf!
Der Ankauf von Gold ist nicht genehmigungspflichtig. Die Aussage erweckt den Eindruck einer behördlichen Zulassung, Anerkennung oder Erlaubnis, mit welcher der Verbraucher eine besondere Befähigung und Qualifikation verbindet (Landgericht Düsseldorf, 34 O 103/08).