Mit Schönheitsoperationen lässt sich viel Geld verdienen. Deswegen ist den Kliniken daran gelegen, dass die vereinbarten Termine auch eingehalten werden. Um dies zu gewährleisten, wird mitunter in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kliniken festgelegt, dass bei Absage eines OP-Termins Schadensersatz zu zahlen ist, wobei die Höhe von der Kurzfristigkeit der Absage abhängt. Das Amtsgericht München musste […]