Gewinnzusagen sind meist das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben stehen. Hintergrund ist, dass die Gewinnzusagen im Zweifel nicht durchsetzbar sind, weil keine konkrete Person verklagt werden kann. Allerdings kann sich in bestimmten Fällen eine gewisse Hartnäckigkeit auszahlen. Das OLG Oldenburg hatte mit Urteil vom 27.06.2014, 11 U 23/11, über einen solchen Fall zu […]